Die Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden monatlich erhoben und betragen für Chorprobe und Stimmbildung:

für den Kinderchor 1 10,- Euro (inkl. Chorische Stimmbildung)
für den Kinderchor 2 15,- Euro (inkl. Chorische Stimmbildung)
für den Hauptchor 30,- Euro (inkl. individuelle Stimmbildung in Kleingruppen)

Ermäßigungen
Studentinnen/Azubis: 15,00 Euro monatlich (inkl. Stimmbildung in Kleingruppen)

Geschwisterermäßigung:
- Ein Kind oder beide Kinder im Hauptchor: 40,00 Euro monatlich pauschal
- Alle Kinder in den Vorchören: 20,00 Euro monatlich pauschal
für alle aktiven Geschwister einer Familie (inkl. Stimmbildung chorisch oder in Kleingruppen,)

Bezieher/innen von Arbeitslosengeld, Leistungen nach Hartz IV und SGB II zahlen -50%
der normalen Unterrichtsgebühren.

Die Mitgliedsbeiträge/ Unterrichtsgelder sind auch in den Schulferien fällig.
Der Mitgliedsbeitrag erhöht sich um 10%, wenn er nicht per Bankeinzug erhoben werden kann.

Aufnahmebedingungen:
Für die Kinderchöre gibt es keine Aufnahmebedingungen.
Für den Hauptchor gibt es vorläufig noch keine Aufnahmebedingungen.

Aufnahmeanträge:
Gibt es bei den Proben oder per E-Mail anfordern bei gerd.rixmann@t-online.de
oder über den Button rechts: „Sing mit!“





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