Die Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge werden monatlich erhoben und betragen für Chorprobe und Stimmbildung:| für den Kinderchor 1 | 10,- Euro (inkl. Chorische Stimmbildung) |
| für den Kinderchor 2 | 15,- Euro (inkl. Chorische Stimmbildung) |
| für den Hauptchor | 30,- Euro (inkl. individuelle Stimmbildung in Kleingruppen) |
Ermäßigungen
Studentinnen/Azubis: 15,00 Euro monatlich (inkl. Stimmbildung in Kleingruppen)
Geschwisterermäßigung:
- Ein Kind oder beide Kinder im Hauptchor: 40,00 Euro monatlich pauschal
- Alle Kinder in den Vorchören: 20,00 Euro monatlich pauschal
für alle aktiven Geschwister einer Familie (inkl. Stimmbildung chorisch oder in Kleingruppen,)
Bezieher/innen von Arbeitslosengeld, Leistungen nach Hartz IV und SGB II zahlen -50%
der normalen Unterrichtsgebühren.
Die Mitgliedsbeiträge/ Unterrichtsgelder sind auch in den Schulferien fällig.
Der Mitgliedsbeitrag erhöht sich um 10%, wenn er nicht per Bankeinzug erhoben werden kann.
Aufnahmebedingungen:
Für die Kinderchöre gibt es keine Aufnahmebedingungen.
Für den Hauptchor gibt es vorläufig noch keine Aufnahmebedingungen.
Aufnahmeanträge:
Gibt es bei den Proben oder per E-Mail anfordern bei gerd.rixmann@t-online.de
oder über den Button rechts: „Sing mit!“



